Arztpraxis Karin Schick
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Behandlungskosten
Sie erhalten über meine Leistungen Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die – sofern keine Ausschlüsse vereinbart sind - von den privaten Krankenkassen in der Regel erstattet werden.
Für den vermehrten Zeitaufwand homöopathischer Behandlungen gibt es in der GOÄ besondere Leistungsziffern:
Ziffer 30 „Erhebung der homöopathische Erstanamnese .....“ Faktor 2,3, Kostenpunkt € 120,65
mit einer Mindestdauer von 1 Stunde, einmal im Jahr berechenbar.
Ziffer 31 „Homöopathische Folgeanamnese ......“ Faktor 2,3, Kostenpunkt € 60,33
mit einer Mindestdauer von 30 Minuten, dreimal in 6 Monaten berechenbar
Darüber hinaus stehen die „normalen“ Beratungs- und Untersuchungsziffern, die alle Ärzte aufführen können, zur Verfügung. Die Höhe des ärztlichen Honorars bewegt sich häufig zwischen dem 1,8fachen und dem 2,3fachen Satz. Bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad und/oder Zeitaufwand kann mit entsprechender medizinischer Begründung bis zum 3,5fachen Satz der GOÄ berechnet werden.
Da ich keine Vertragsärztin der Gesetzlichen Krankenkassen bin, kann ich Sie als gesetzlich Versicherte/n als Selbstzahler behandeln. Dabei haben Sie mit einer Anfangsinvestition von 160 - 200 € bis zur Mittelfindung und -gabe zu rechnen. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben Erstattungen überwiegend eingestellt, manche gesetzlichen Kassen bieten eigene Sonderprogramme zur Homöopathieversorgung an.
Bestehen privaten Zusatzversicherungen bei gesetzlich Versicherten, ist zu empfehlen, vor Behandlungsbeginn nochmals zu klären, dass Artzrechnungen tatsächlich übernommen werden. Entsprechend der Berufsordnung der Berliner Ärzte ist bei Selbstzahlern auf deren Zahlungsfähigkeit Rücksicht zu nehmen. Gegebenenfalls kann daher ein Nachlass vereinbart werden.