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Arztpraxis Karin Schick

Lageplan mit Anfahrt

Martin-Buber-Straße 12
14163 Berlin - Zehlendorf
 

 
 
Die 4. Etage ist über Aufzüge zu erreichen und somit für Rollstuhlfahrer zugänglich.
Der angrenzende Parkplatz ist werktags Mo – Fr von 9 bis 20 Uhr, Sa von 9 – 18 Uhr gebührenpflichtig.
 
Sprechzeiten
Montag bis Freitag:
10.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(auch Haus- und Kliniksbesuche)
 
Terrminvergabe
Tel.: 030 - 80 90 79 50
 
Sprachen  
deutsch, English, français

 

Behandlungskosten

Sie erhalten über meine Leistungen Rechnungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die – sofern keine Ausschlüsse vereinbart sind - von den privaten Krankenkassen in der Regel erstattet werden.

Für den vermehrten Zeitaufwand homöopathischer Behandlungen gibt es in der GOÄ besondere Leistungsziffern:
Ziffer 30 „Erhebung der homöopathische Erstanamnese .....“ Faktor 2,3, Kostenpunkt € 120,65
mit einer Mindestdauer von 1 Stunde, einmal im Jahr berechenbar.

Ziffer 31 „Homöopathische Folgeanamnese ......“ Faktor 2,3, Kostenpunkt € 60,33
mit einer Mindestdauer von 30 Minuten, dreimal in 6 Monaten berechenbar

Darüber hinaus stehen die „normalen“ Beratungs- und Untersuchungsziffern, die alle Ärzte aufführen können, zur Verfügung. Die Höhe des ärztlichen Honorars bewegt sich häufig zwischen dem 1,8fachen und dem 2,3fachen Satz. Bei erhöhtem Schwierigkeitsgrad und/oder Zeitaufwand kann mit entsprechender medizinischer Begründung bis zum 3,5fachen Satz der GOÄ berechnet werden.

Da ich keine Vertragsärztin der Gesetzlichen Krankenkassen bin, kann ich Sie als gesetzlich Versicherte/n als Selbstzahler behandeln. Dabei haben Sie mit einer Anfangsinvestition von 160 - 200 € bis zur Mittelfindung und -gabe zu rechnen. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben Erstattungen überwiegend eingestellt, manche gesetzlichen Kassen bieten eigene Sonderprogramme zur Homöopathieversorgung an.

Bestehen privaten Zusatzversicherungen bei gesetzlich Versicherten, ist zu empfehlen, vor Behandlungsbeginn nochmals zu klären, dass Artzrechnungen tatsächlich übernommen werden. Entsprechend der Berufsordnung der Berliner Ärzte ist bei Selbstzahlern auf deren Zahlungsfähigkeit Rücksicht zu nehmen. Gegebenenfalls kann daher ein Nachlass vereinbart werden.




 




 

 

 

 

Zur Terminvergabe

Meine Privatpraxis ist als Bestellpraxis organisiert, um Wartezeiten gering zu halten.

Bitte vereinbaren Sie daher auch bei akuten Erkrankungen einen Termin.

Können Sie einen Termin nicht einhalten, bitte ich Sie, möglichst 24 Stunden vorher abzusagen.

Termine nach Vereinbarung sind selbstverständlich auch ausserhalb der Kernzeiten, das heisst auch nachmittags, abends oder auf Wunsch auch am Samstagnachmittag möglich.

Hausbesuche und Wochenend-Rufbereitschaft

Sind Sie nicht in der Lage, mich in meiner Praxis aufzusuchen, bemühe ich mich, Ihnen einen Arztbesuch zu Hause, im Krankenhaus oder in der Seniorenresidenz anzubieten.

An Wochenenden bin ich meistens über die Mailbox meines Mobiltelefons zu erreichen, die täglich abgehört wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

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